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Update − Neue Fotos: 500 Jahre Reinheitsgebot für Bier − eine Erfolgsgeschichte.

Release Date: 22 Feb 2016
Hopfenernte
Die Sache ist eigentlich schnell erklärt: Nur vier natürliche Zutaten darf ein Brauer in Deutschland verwenden, um Bier nach dem Reinheitsgebot zu brauen: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Bei dieser Brautradition, für die Deutschland berühmt ist, handelt es sich um das älteste, heute noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt.

Erfunden haben es die Bayern: In Ingolstadt trat am 23. April 1516 der Bayerische Landständetag zusammen unter dem Vorsitz der Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X.. Sie verfügten, dass „zu kainem Pier merer stückh dann allain Gersten Hopfen unn wasser genommen unn gepraucht sölle werdn“, wie es in der Originalurkunde heißt. Sie ist heute einzusehen im Hauptstaatsarchiv in München .

Dass aus der kurzen Zutatenliste eine lange und erfolgreiche Geschichte wurde, liegt vor allem daran, dass es den deutschen Brauern gelungen ist, aus nur vier natürlichen Zutaten eine Vielzahl unterschiedlichster Biere herzustellen. Heute werden bundesweit mehr als 5.500 verschiedene Biermarken von den 1350 deutschen Brauereien produziert. Die Hälfte aller Brauereien befindet sich in Bayern.

Bei den in Deutschland verkauften Biersorten steht das vor allem im Norden und Westen beliebte Pils mit über 50 Prozent Marktanteil in der Gunst der Verbraucherinnen und Verbraucher unangefochten auf Platz eins – gefolgt von Export- und Weizenbier. Die größten Steigerungsraten meldete der Handel zuletzt beim Hellen und beim Alkoholfreien. Mittlerweile ist jeder 20. Liter Bier, der in Deutschland gebraut wird, alkoholfrei. Aber auch immer mehr Craftbiere und internationale Bierstile, die zum Großteil ebenfalls nach dem Reinheitsgebot gebraut werden, bereichern den deutschen Markt. Deutschland erlebt zum 500. Geburtstag des Reinheitsgebotes eine wahre Renaissance des Brauens. Die Zahl der Brauereigründungen nahm in den letzten Jahren deutlich zu.
Um das Reinheitsgebot ranken sich viele Mythen. Tatsache ist: Erlassen wurde es vor 500 Jahren nicht zuletzt deshalb, um die Bürger vor gesundheitsschädlichen Zutaten zu schützen, etwa Tollkirsche oder Stechapfel. Minderwertige oder berauschende Gewächse wurden im Mittelalter oftmals ins Bier gemischt, um teure Rohstoffe wie Hopfen zu ersetzen oder die berauschende Wirkung zu verstärken. 1516 formulierte die heute als Reinheitsgebot bekannte Verordnung erstmals einen Qualitätsmaßstab, der später landesweit Bedeutung erlangte und an dem sich heute längst nicht nur deutsche und europäische Brauereien orientieren, sondern Brauunternehmen auf der ganzen Welt.

Bier selbst ist natürlich wesentlich älter als das Reinheitsgebot. Im März 2015 wurde beispielsweise bei Ausgrabungen in Tel Aviv eine 5000 Jahre alte Brauerei entdeckt, die dort von den alten Ägyptern betrieben worden war. Und schon der legendäre babylonische König Hammurabi (1792 v. Chr.) erlies strenge Strafen gegen Bierpanscher in seinem Reich, das sich am Euphrat und Tigris entlang erstreckte. Wer panschte, wurde in einem vollen Bierfass ertränkt. Nachlesen kann man das im sogenannten "Codex Hammurabi", dem Gesetzestext, der in Stein gemeißelt im irakischen Susa gefunden wurde und heute im Louvre in Paris steht. Aber auch das Reinheitsgebot von 1516 sah strenge Sanktionen vor für Brauer, die Bier panschten: Ihnen wurde von der „Gerichtsobrigkeit“ zur Strafe sämtliches gepanschtes Bier „unnachsichtlich weggenommen“, wie es in der Ingolstädter Urkunde heißt.
Wer das Bierbrauen überhaupt erfunden hat - darüber streiten sich im Sinne des Wortes die Götter: Ob es der ägyptische Gott Osiris war, oder die sumerische Göttin Sin-Harra, oder doch Gambrinus, der im 9. Jahrhundert gelebt haben soll: Genau weiß man es nicht.

Auch wenn heute das Brauen in vielen Betrieben vorwiegend Männersache ist, gehörte die Braukunst lange Zeit in Frauenhände. Brauen und Backen gehörte vor allem im Mittelalter zusammen und lag damit vorwiegend im Zuständigkeitsbereich der Frauen. Da gehörte oftmals auch der Braukessel zur Mitgift dazu. Auch wenn wir mit Blick auf das Mittelalter das Bierbrauen vor allem in den Männerklöstern verorten, war es kein Mönch, der sich wissenschaftlich als erster mit dem Thema beschäftigte, sondern die Äbtissin Hildegard von Bingen, die ca. 1150 in ihrem Buch „Von dem Inneren Wesen der Naturen“ über das Bierbrauen schrieb. Übrigens: Die Frau von Martin Luther, der vor fast 500 Jahren die Reformation einleitete, war von Beruf Brauerin und hatte das im Kloster gelernt.

Ein wichtiger Namensgeber für viele Biere und Brauereien in Deutschland war der Heilige Augustinus, der große antike Kirchenvater. Er wird von vielen als Schutzpatron der Bierbrauer angesehen, weil im Mittelalter viele Mönche des nach Augustinus benannten Augustinerordens Bier brauten.
Auch wenn das Brauen in Klöstern heute Seltenheitswert hat – die Braukunst und das Reinheitsgebot bleiben tief in der deutschen Kultur verankert. In einer Forsa-Umfrage des Deutschen Brauer-Bundes 2014 sprachen sich 85 Prozent der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher dafür aus, dass das Reinheitsgebot für Bier weiterhin Bestand haben soll. Unter Biertrinkern liegt die Zustimmung sogar bei 90 Prozent. 77 Prozent der Konsumenten würden es begrüßen, wenn es auch für andere Lebens- und Genussmittel ein Reinheitsgebot geben würde.
Bier ist und bleibt das Nationalgetränk: In Deutschland werden pro Jahr rund 107 Liter Bier pro Kopf getrunken. Damit liegt Deutschland hinter Tschechien in Europa auf Platz zwei, gleichauf mit Österreich. Seinen Vorsprung als größter europäischer Bierhersteller konnte Deutschland zuletzt weiter ausbauen und steht heute erneut mit Abstand auf dem Spitzenplatz: Mit einem Bierausstoß von mehr als 95 Millionen Hektolitern im Jahr 2014 belegen die deutschen Brauer in Europa den ersten Platz vor Russland (81,6), Großbritannien (41,2), Polen (39,8) und Spanien (33,5).

Weitere Informationen über die deutsche Biervielfalt, das Reinheitsgebot und die Feierlichkeiten zum Jubiläum sowie Filme und Fotos finden Sie im Internet unter
www.reinheitsgebot.de
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